In zwölf kurzen Fragen findest du heraus, ob dein Unternehmen die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine geförderte Unternehmensberatung des BAFA erfüllt.
Du beantwortest pro Seite genau eine Frage – fast immer mit Ja oder Nein. Am Ende erhältst du automatisch dein Ergebnis.
Selbstständigkeit, gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit und Sitz in Deutschland.
Beschäftigtenzahl, Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme deines Unternehmens.
Branche, Beraterrolle, Insolvenz, Gemeinnützigkeit und öffentliche Beteiligungen.
Ob du bereits gestartet bist oder schon einen Beratungsvertrag geschlossen hast.
Beteiligungen an oder durch andere Unternehmen ab 25 Prozent.
Sofortige Einschätzung mit allen Punkten, die wir gemeinsam noch klären sollten.
Frage 1 von 12
Gemeint ist ein eigenständiges Unternehmen mit Gewerbeanmeldung oder eine freiberufliche Tätigkeit – zum Beispiel als Einzelunternehmen, GbR, GmbH oder in einem freien Beruf.
Bitte wähle Ja oder Nein aus, damit wir weitermachen können.
Frage 2 von 12
Sitz und aktiver Geschäftsbetrieb müssen sich in Deutschland befinden.
Frage 3 von 12
Maßgeblich sind die Jahresarbeitseinheiten des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres. Teilzeitkräfte zählen anteilig, Auszubildende bleiben unberücksichtigt.
Frage 4 von 12
Gemeint ist der Umsatz des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres. Es genügt, wenn entweder diese Frage oder die folgende Frage zur Jahresbilanzsumme mit Ja beantwortet wird.
Frage 5 von 12
Auch hier zählt das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr. Mindestens eine der beiden Fragen 4 und 5 muss mit Ja beantwortet sein.
Frage 6 von 12
Dazu zählen Unternehmensberatung, Wirtschaftsberatung, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung sowie vergleichbare beratende oder schulende Tätigkeiten.
Frage 7 von 12
Also als Berater, der selbst geförderte Beratungen durchgeführt oder abgerechnet hat.
Frage 8 von 12
Vergleichbar sind zum Beispiel ein Schutzschirmverfahren oder die Abgabe einer Vermögensauskunft.
Frage 9 von 12
Gemeint ist die steuerliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit sowie die Rechtsform Verein oder Stiftung.
Frage 10 von 12
Dazu zählen zum Beispiel Kommunen, Kammern, Anstalten des öffentlichen Rechts und kirchliche Träger – in beide Richtungen.
Frage 11 von 12
Die Förderung muss vor dem Beratungsbeginn beantragt werden. Auch ein bereits unterschriebener Vertrag gilt als Beginn.
Frage 12 von 12
Bei Beteiligungen müssen die Zahlen verbundener oder partnerschaftlicher Unternehmen anteilig mitgerechnet werden. Ein Ja bedeutet nicht automatisch, dass eine Förderung ausgeschlossen ist.
Diese Einschätzung beruht ausschließlich auf deinen Angaben. Über die Zeilen der Antwortübersicht springst du direkt zur jeweiligen Frage zurück.
Ergebnis