Mit diesem Formular erfassen wir gemeinsam alle Angaben, die für die Vorbereitung und Einreichung Ihres BAFA-Antrags benötigt werden.
Falls Ihnen einzelne Angaben noch nicht vorliegen, können Sie die entsprechenden Felder zunächst freilassen. Offene Punkte klären wir anschließend gemeinsam.
Kontaktdaten, Unternehmensname, Rechtsform, Anschrift und Gründungsdatum.
Vorsteuerabzugsberechtigung, Beschäftigte, Jahresumsatz und gegebenenfalls Jahresbilanzsumme.
Angaben zu Beteiligungen und Verbindungen mit anderen Unternehmen – sofern vorhanden.
Kurze Fragen zur grundsätzlichen Förderfähigkeit Ihres Unternehmens.
Bereitstellung der unterschriebenen Vollmacht für die Einreichung des Antrags.
Überprüfung und Bestätigung der gemachten Angaben.
Die Person, mit der wir während der Antragsvorbereitung kommunizieren.
Angaben zur vertretungsberechtigten Person
Bitte so angeben, wie es in Gewerbeanmeldung beziehungsweise Handelsregister steht – das BAFA gleicht diese Angaben mit den Nachweisen ab.
Bitte exakt wie in der Gewerbeanmeldung beziehungsweise im Handelsregister angeben.
Nur falls dieser vom rechtsverbindlichen Namen abweicht.
Gemeint ist die ursprüngliche Gründung, nicht eine spätere Ummeldung oder Adressänderung.
Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008 / WZ 2025).
Möglichst im Wortlaut der Gewerbeanmeldung oder des Registereintrags.
Maßgeblich ist immer das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr – nicht die letzten zwölf Monate und nicht das laufende Jahr.
Bei Vorsteuerabzugsberechtigung wird die Förderung auf den Nettobetrag der Beratung bezogen.
Nur die Jahreszahl. Bei einem vom Kalenderjahr abweichenden Geschäftsjahr bitte das Jahr angeben, in dem es endet.
Nicht den Gewinn und nicht den Umsatz eines frei gewählten Zwölfmonatszeitraums angeben.
Nur ausfüllen, wenn tatsächlich eine Bilanz erstellt wird.
Einnahmenüberschussrechnung
Bei einer EÜR gibt es keine Bilanzsumme. Bitte das Feld 24 leer lassen – wir arbeiten dann ausschließlich mit Umsatz und Beschäftigtenzahl. Optional können Sie die Summe der Betriebsausgaben angeben.
Bezugszeitraum ist das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr. Aus diesen Angaben ermitteln wir die Jahresarbeitseinheiten (JAE) für die KMU-Einstufung.
Zunächst tatsächliche Personenanzahl, einschließlich Teilzeit- und Minijobkräften. Mitarbeitende Inhaberinnen und Inhaber bitte mitzählen.
Referenzwert für die Umrechnung in Vollzeitäquivalente.
Pro Person oder pro Personengruppe mit gleichem Umfang eine Zeile. Ohne diese Angaben lassen sich die Jahresarbeitseinheiten nicht sachgerecht bestimmen.
Berechnung je Zeile: Anzahl × (Ø Wochenstunden ÷ Vollzeitstunden) × (Beschäftigungsmonate ÷ 12). Auszubildende und Personen in Berufsausbildung zählen nach der KMU-Definition nicht mit; Mutterschutz- und Elternzeiten werden anteilig berücksichtigt.
Beteiligungen beeinflussen, ob Umsatz und Beschäftigte anderer Unternehmen mitgerechnet werden müssen. Die Einstufung als eigenständiges, Partner- oder verbundenes Unternehmen nehmen wir anschließend selbst vor.
Angaben je verbundenem oder beteiligtem Unternehmen (Felder 35–42)
Bitte wahrheitsgemäß beantworten. Ein „Ja“ bedeutet nicht automatisch eine Ablehnung – wir prüfen den Einzelfall. Falsche Angaben können dagegen zur Rückforderung der Förderung führen.
Bereits in Anspruch genommene BAFA-Beratungen
Andere staatliche Förderungen für dieselbe Beratung
PDF, JPG oder PNG. Mehrfachauswahl möglich – Dateien können auch per Drag-and-drop abgelegt werden.
Bitte bestätigen Sie die folgenden Punkte, damit wir den Antrag vorbereiten können.
Ein letzter Blick auf Ihre Angaben. Lücken sind unkritisch – wir klären sie gemeinsam. Über die Balken springen Sie direkt zur jeweiligen Seite zurück.