Allgemeine Geschäftsbedingungen von Vier-Vier-Consulting

1. Geltungsbereich, Änderungen

1.1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Vier-Vier-Consulting, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Geiger, Göllenkamp 11, 44357 Dortmund (nachfolgend Auftragnehmer) und seinen Auftraggeber (nachfolgend Auftraggeber). Sie gelten in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung.

1.2. Abweichende AGB des Auftraggebers finden auf die geschlossenen Verträge keine Anwendung, auch wenn der Auftragnehmer diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

1.3. Treffen die Parteien von diesen AGB abweichende Vereinbarungen, so gehen diese den Regelungen der AGB vor. Abweichende Vereinbarungen, die nach Vertragsschluss getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

1.4. Der Auftragnehmer schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, d.h. mit Personen, die eine selbstständige berufliche (Neben-)Tätigkeit verfolgen. Der Auftraggeber sichert daher mit Vertragsschluss zu, dass er Unternehmer in diesem Sinne ist und den Vertrag in dieser Eigenschaft schließt.

2. Vertragsgegenstand, Vertragsschluss

2.1. Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber Leistungen im Bereich der digitalen NeuAuftraggebergewinnung, insbesondere über die sozialen Medien. Dafür werden vom Auftragnehmer Werbekampagnen aufgesetzt mit dem Ziel Auftraggeberanfragen zu generieren. Das erfolgt in der Regel als Agenturdienstleistung wird vom Auftragnehmer aber auch als Coaching in kleinem Rahmen angeboten.

2.2 Vertragsinhalte sind in der Regel Beratungs-, Coaching-, Agentur- und / oder andere Leistungen, die der Auftragnehmer dem Auftraggeber für die Erstellung, Erweiterung, Optimierung und Pflege von Online-Marketing-Kampagnen für Produkte und Dienstleistungen des Auftraggebers angeboten hat und die vom Auftraggeber angenommen wurden.

2.3. Der Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber erfolgt in schriftlicher Form. Nachdem die Rahmenbedingungen geklärt wurden (in der Regel in einem Videotelefonat), setzt der Auftragnehmer für den Auftraggeber einen Vertrag auf. Damit der Vertrag zustande kommt, muss der Auftraggeber diesen unterschreiben und an den Auftragnehmer zurücksenden.

2.4. Zusätzliche Arbeiten, Projekte, zukünftige Kampagnen, Aktionen, weitere Kanäle, kostenpflichtige Datenbeschaffung, Reports werden auf Vorlage vorgängiger Kostenvoranschläge von Fall zu Fall separat vergütet.

2.5. Die Vergütung ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Werbematerial, Website und die Online Marketing Strategie nicht veröffentlicht wird.

2.6. In Bezug auf die vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Auftraggeber steht dem Auftragnehmer in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

2.7. Sollte die Verwendung von Bild- und/oder Filmmaterial im Wege der Zusammenarbeit erforderlich werden, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer sämtliche Nutzungs- und Bearbeitungsrechte daran zum Zwecke der Vertragserfüllung zur Verfügung zu stellen beziehungsweise eine jeweils hinreichende Lizenz zu organisieren.

3. Allgemeine Bestimmungen

3.1. Die Angebote und allgemeinen Darstellungen der Leistungen des Auftragnehmers (z.B. auf Websites oder in Werbebroschüren) sind unverbindlich und nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft zu verstehen. Aussagen zum Leistungsgegenstand stellen nur dann Garantien oder Zusicherungen im Rechtssinne dar, wenn diese in Schriftform erfolgen und ausdrücklich als „Garantie“ oder „Zusicherung“ benannt sind.

3.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt sich zur Vertragserfüllung eines oder mehrerer Unterauftragnehmer zu bedienen.

3.3. Der Auftragnehmer ist weiterhin berechtigt den Namen und das Firmenlogo des Auftraggebers zu Referenzzwecken, insbesondere im Internet, zu nutzen. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer auch berechtigt vom Auftraggeber aufgenommene Feedbackvideos zur Bewerbung der Leistungen des Auftragnehmers, insbesondere im Internet, zu nutzen. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte zeitlich unbeschränkt ein und erklärt sich mit der Veröffentlichung des Bildnisses seiner Person ausdrücklich und unwiderruflich einverstanden.

4. Pflichten des Auftraggebers

4.1. Der Auftraggeber ist allein und ausschließlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer verantwortlich. Er hat sicherzustellen, dass Kampagnen, Websites und andere vom Auftragnehmer erstellte Inhalte den datenschutzrechtlichen Bestimmungen genügen. Informations- und andere erforderliche Rechtstexte (z.B. Datenschutzerklärung, Einwilligungstexte usw.) hat er zu stellen und selbstständig zu implementieren. Darüber hinaus hat der Auftraggeber – sofern und soweit der Auftragnehmer bestimmte Vorgehensweisen und Strategien in Bezug auf das Social-Media-Marketing vorschlägt – bei der Umsetzung stets dafür Sorge zu tragen, dass alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Der Auftragnehmer erbringt diesbezüglich ausdrücklich keine Rechtsberatung.

4.2. Der Auftraggeber stellt ein benutzbares Profil sowie Werbekonto (nicht gesperrt) auf den Social Media Plattformen wie Facebook, Instagram, Google, Tiktok und YouTube zur Verfügung. Der Auftragnehmer haftet nicht für gesperrte Profile oder Werbekonten, die aufgrund von Handlungen vor der Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer entstanden sind. Die Prüfpflicht trägt der Auftraggeber. Der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bleibt davon unberührt.

4.3. Der Auftraggeber hat sich im persönlichen Kontakt mit dem Auftragnehmer (bzw. dessen Vertretern und Erfüllungsgehilfen) und anderen Kun-den des Auftragnehmers stets angemessen und redlich zu verhalten und insbesondere den Ablauf von Gruppenveranstaltungen nicht zu stören. Ein unangemessenes Verhalten liegt insbesondere bei diskriminierenden, beleidigenden oder den guten Sitten zuwiderlaufenden Äußerungen vor. Verstößt der Auftraggeber gegen dieses Gebot, ist der Auftragnehmer berechtigt den Auftraggeber von Gruppen-Live-Calls und Gruppen-Chats auszuschließen; der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bleibt hiervon unberührt. Rechtsverletzende Äußerungen des Auftraggebers werden durch den Auftragnehmer ohne vorherige Ankündigung straf- und zivilrechtlich verfolgt.

4.4. Die Zugangsdaten für den Online-Mitgliederbereich hat der Auftraggeber sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass diese keinem Dritten bekannt werden. Die Nutzung des Mitgliederbereichs ist ausdrücklich nur dem Auftraggeber selbst erlaubt. Die Nutzung durch Mitarbeiter oder Betriebsangehörige des Auftraggebers bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers.

4.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen unverzüglich vorzunehmen, damit der Auftragnehmer die Leistungen vertragsgemäß erbringen kann. Er hat insbesondere sicherzustellen, dass auf seiner Seite die technischen Voraussetzungen für die digitale Kommunikation erfüllt sind. Verzögerungen oder Leistungsdefizite, die auf einer unterlassenen oder verzögerten Vornahme von Mitwirkungshandlungen durch den Auftraggeber beruhen, gehen zu seinen Lasten. Der Auftragnehmer ist in solchen Fällen insbesondere nicht zur Nachleistung verpflichtet und behält seinen Anspruch auf Vergütung in voller Höhe.

4.6. Der Auftraggeber hat vom Auftragnehmer für diesen erstellte Inhalte (z.B. Anzeigen, Grafiken, Texte, Websites, Layouts, Videos usw.) eigenständig vor Veröffentlichung daraufhin zu überprüfen, ob diese rechtskonform sind und keine Rechte Dritter verletzen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen Auftragnehmer aufgrund oder im Zusammenhang mit erstellten Inhalten geltend machen. Hierzu gehören auch die Kosten der Rechtsverteidigung.

4.7 Der Auftraggeber hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen steht vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern vom Auftragnehmer zu erbringen. Unterlässt der Auftraggeber eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer, bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers unberührt.

4.8 Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer jeweils kostenlos und unverzüglich sämtliche Inhalte zur Verfügung stellen, die für die Leistungen vom Auftragnehmer im Rahmen der Auftraggeberbeziehung erforderlich sind, z.B. Texte, Bilder, Logos, Farbpalette, für die gewünschte Nutzung von Fremddiensten erforderlichen Login-Daten (z. B. Facebook Business Manager und Seite, die Google Places-PIN, Login-Daten für Google AdWords, Bereitstellen eines Hostings-Provides und Freigeben der Login-Daten). Er hat Daten vorbehaltlich anderer Vereinbarung digital zu übergeben und marktübliche Dateiformate zu nutzen, die er dem Auftragnehmer auf Nachfrage erfahren kann.

5. zur Verfügung gestellte Inhalte / Einräumung von Nutzungsrechten

5.1. Der Auftragnehmer ist Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte an allen dem Auftraggeber im Rahmen des Vertrags zur Verfügung gestellten Inhalten (z.B. Texte, Bilder, Videos, Präsentationen, Datenbanken usw.), insbesondere solchen, die über den Mitgliederbereich zur Verfügung gestellt werden.

5.2. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber – zeitlich beschränkt auf die Dauer des Vertrages – ein einfaches Nutzungsrecht an diesen Inhalten ein. Das Nutzungsrecht ist beschränkt auf die Vervielfältigung der Inhalte für den vertragsgemäßen Eigengebrauch des Auftraggebers. Eine Weitergabe der Inhalte an Dritte ist ausdrücklich nicht gestattet. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um eine juristische Person, so ist ausschließlich die Geschäftsführung zur Nutzung der Inhalte befugt. Die Nutzung durch Mitarbeiter oder Betriebsangehörige des Auftraggebers bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers.

5.3. Der Auftraggeber ist berechtigt für den vertragsgemäßen Eigengebrauch Sicherungskopien der Inhalte anzufertigen. Er ist verpflichtet nach Ende der Vertragslaufzeit unverzüglich alle angefertigten Vervielfältigungsstücke zu löschen bzw. zu vernichten.

5.4. Der Auftragnehmer erhält alle Nutzungsrechte an den vom Auftraggeber zur werblichen Verwendung freigegebenen und bezahlten Arbeitsergebnissen einfach (nicht ausschließlich), sowie zeitlich, Umfang und räumlich unbeschränkt. Die Weiterverwendung der erbrachten Leistungen für den weiteren eigenen Gebrauch ist dem Auftragnehmer nach Beendigung des Vertrags gestattet.

5.5. Die Nutzungsrechte an freigegebenen und bezahlten Arbeitsergebnissen Dritter, zum Beispiel an Fotografien, Illustrationen, Musik, sowie die Leistungsschutzrechte Dritter, beispielsweise von Darstellern, Sprechern, Models, wird der Auftragnehmer im Umfang auf den Auftraggeber übertragen, wie es für die Durchführung der nach diesem Vertrag vereinbarten Werbemaßnahmen in dem Vertragsgebiet erforderlich ist. Sollten diese Rechte im Einzelfall zeitlich, räumlich, inhaltlich und im Hinblick auf die Nutzungsarten (Werbeträger) beschränkt und dadurch die Übertragung in dem vorgenannten Umfang nicht möglich sein, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber darauf hinweisen und nach dessen weiteren Weisungen verfahren.

5.6. Sämtliche Nutzungsrechte werden erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen übertragen. Der Auftragnehmer behält sich vor, von ihrem Recht auf Urhebernennung Gebrauch zu machen.

5.7. Der Auftraggeber stimmt zu, dass der Auftragnehmer das Recht hat, Materialien, die gemäß dieser Vereinbarung erstellt wurden, für das Portfolio des Auftragnehmer, Muster, Eigenwerbung einschließlich Werbung für das Geschäft des Auftragnehmers einschließlich, aber nicht beschränkt auf Facebook oder Instagram, oder jede andere Social Media-Plattform zu verwenden. Für den Fall, dass der Auftraggeber bestimmte Materialien von der Freigabe gemäß diesem Absatz ausschließen oder den Zeitraum einer solchen Freigabe begrenzen möchte, können der Auftragnehmer und der Auftraggeber schriftlich einer solchen Einschränkung zustimmen.

6. Durchführung von Online-Werbekampagnen

6.1. Führt der Auftragnehmer für den Auftraggeber Online-Werbekampagnen durch, so hat der Auftraggeber hierfür ein entsprechendes Werbekonto auf der jeweiligen Werbe- bzw. Social-Media-Plattform anzulegen und zu jeder Zeit ein ausreichendes Budget zur Verfügung zu stellen. Unterbrechungen der Kampagne, die auf ein unzureichendes Werbebudget zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bleibt hiervon unberührt.

6.2. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass Auftragnehmer wie Facebook, Google, YouTube und Tiktok jederzeit und ohne Vorwarnung dazu berechtigt sind, Werbekonten und Profile zu sperren und Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist Vier-Vier-Consulting nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch von dem Auftragnehmer bleibt in diesen Fällen unberührt und die Zeit der Sperrung sowie das verwaltete Werbebudget wird in diesem Fall hinten an die Laufzeit angehangen.

6.3. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass der Erfolg von Online-Werbekampagnen von vielfältigen Faktoren abhängig ist. Ihm ist insbesondere bewusst, dass die Algorithmen von Werbeplattformen wie Facebook, Instagram oder Google geheim sind und stetigen Änderungen unterliegen und dass dies den Erfolg einer Werbekampagne maßgeblich beeinflussen kann. Der Auftragnehmer schuldet insofern ausdrücklich keinen bestimmten Erfolg.

6.4. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass Auftragnehmer von Werbeplattformen wie Facebook, Instagram oder Google erstellte Werbekampagnen ganz oder teilweise ablehnen können und jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Angabe von Gründen zu stoppen. Der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bleibt hiervon unberührt. Der Auftragnehmer haftet für eine Ablehnung oder Unterbrechung nur, wenn dies auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers zurückzuführen ist.

6.5. Der Auftragnehmer ist für die Rechtskonformität von Werbekampagnen, Web- und Landeseiten und deren Inhalten, die im Rahmen der Vertragsbeziehung für den Auftraggeber erstellt worden sind, nicht verantwortlich. Der Auftraggeber hat diese eigenständig vor Veröffentlichung zu überprüfen und dem Auftragnehmer erforderlichenfalls Änderungen mitzuteilen.

7. abnahmebedürftige Leistungen

7.1. Der Auftragnehmer erbringt vornehmlich Beratungs- bzw. Coachings- oder Agenturdienstleistungen. Soweit die Parteien nicht etwas anderes vereinbaren, ist seitens des Auftragnehmers kein bestimmter Erfolg geschuldet. Der Auftragnehmer schuldet lediglich Leistungen mittlerer Art und Güte.

7.2. Sollte ausnahmsweise ein bestimmter Erfolg geschuldet sein, so gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen dieses Abschnitts.

7.3. Nach Fertigstellung des geschuldeten Werkes ist der Auftraggeber verpflichtet, das Werk innerhalb von fünf Werktagen in Textform abzunehmen, sofern das Werk keine wesentlichen Mängel aufweist. Die Abnahme darf nicht mit der Begründung verweigert werden, dass das Werk nicht den gestalterischen oder ästhetischen Vorstellungen des Auftraggebers entspricht. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden. Der Auftraggeber gesteht dem Auftragnehmer insofern ausdrücklich künstlerischen Freiraum bei der Gestaltung der in Auftrag gegebenen Arbeiten zu. Erfolgt nach vorheriger Mahnung, innerhalb von zehn Werktagen nach Fertigstellung des Werkes keine Abnahme, so gilt das Werk als abgenommen.

7.4. Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, dem Auftraggeber Teile des Werkes zur vorgezogenen Teilabnahme vorzulegen. Die Teilabnahme hat durch den Auftraggeber zu erfolgen, wenn der Teil in dieser Form einer Beurteilung zugänglich ist und keine wesentlichen Mängel aufweist. Einmal abgenommene Teile des Werkes können vom Auftraggeber später nicht mehr abgelehnt oder ihre Änderung verlangt werden, soweit keine Umstände vorliegen, die der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Teilabnahme noch nicht erkennen konnte.

7.5. Abweichend von § 641 BGB wird die Vergütung bereits vor Abnahme fällig.

8. vom Auftragnehmer erstellte Inhalte

8.1. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer ggf. Materialien (z.B. Bilder, Fotos, Grafiken, Logos, Layouts, Texte, Datenbanken, Videos, Filme und Konzepte) für die Erbringung der Online-Marketingleistungen zur Verfügung. Der Auftraggeber sichert zu, dass die Materialien keine Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte verletzen und er insbesondere zuvor die Einwilligung ggf. abgebildeter Personen zur Veröffentlichung eingeholt hat. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen Auftragnehmer aufgrund oder im Zusammenhang mit übergebenen Materialien geltend machen. Hierzu gehören auch die Kosten der Rechtsverteidigung.

8.2. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer ein räumlich und zeitlich unbeschränktes, einfaches Nutzungsrecht an den übergebenen Materialien zum Zwecke der Werbung für den Auftraggeber sowie zu Referenzzwecken bzw. Zwecken der Eigenwerbung ein. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt unentgeltlich. Das Nutzungsrecht umfasst

  • das Recht zur dauerhaften oder vorübergehenden Vervielfältigung, ganz oder teilweise, mit jedem Mittel und in jeder Form;
  • das Recht zur umfassenden Be- und Umarbeitung;
  • das Recht zur Verbreitung in jeder Form und mit jedem Mittel gleich, ob die Verbreitung in körperlicher oder körperloser Form erfolgt, insbesondere zur Übertragung über drahtgebundene und drahtlose Netze;
  • das Recht zur drahtgebundenen oder drahtlosen öffentlichen Wiedergabe;
  • das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung in jeder Form sowie
  • das Recht, die Materialien sonst wie zugänglich zu machen.

Der Auftraggeber sichert weiterhin zu, dass er berechtigt ist, über die Nutzungsrechte an den übergebenen Materialien zu verfügen und dass er keine Verfügungen getroffen hat, die der Einräumung der Nutzungsrechte an Auftragnehmer entgegenstehen.

8.3. Sofern der Auftragnehmer für den Auftraggeber Werbematerialien (z.B. Anzeigen, Grafiken, Texte, Websites, Layouts, Videos usw.) erstellt, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein auf die Vertragslaufzeit beschränktes, nicht übertragbares einfaches Nutzungsrecht an diesen Materialien ein. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt die Werbematerialien an Dritte weiterzugeben und/oder diesen Nutzungsrechten hieran einzuräumen. Eine Überlassung zur Verfügung gestellter Domains / Landeseiten / Webseiten, Werbematerialien und anderweitiger Inhalte über die Vertragslaufzeit hinaus gilt im Zweifel als nicht vereinbart.

9. Zusammenarbeit

9.1. Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und üben hinsichtlich der Interessen der jeweils anderen Partei Rücksicht. Dies betrifft insbesondere öffentliche Äußerungen über die jeweils andere Partei.

9.2. Bei Unstimmigkeiten werden die Parteien zunächst versuchen eine für beide Seiten interessengerechte Lösung zu finden.

10. Wettbewerbsverbot

10.1. Dem Auftraggeber ist es untersagt während der Vertragslaufzeit sowie für die Dauer von zwei Jahren nach Ende der Vertragslaufzeit Dienste und Leistungen anzubieten, die in direkter Konkurrenz zu den Diensten und Leistungen des Auftragnehmers stehen und sich in Art und Umfang an den angewandten Methoden und Techniken, den verwendeten Materialien oder den vermittelten Inhalten und Erkenntnissen des Auftragnehmers orientieren.

10.2. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das vorgenannte Verbot verpflichtet sich der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 50.000,00 Euro an den Auftragnehmer zu zahlen. Über die Vertragsstrafe hinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftragnehmers bleiben hiervon unberührt.

10.3. Im Falle der Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsverbot kann der Auftragnehmer von dem Auftraggeber vollständige und lückenlose Auskunft über das Ausmaß des Verstoßes, insbesondere über die vom Auftraggeber in diesem Zusammenhang erzielten Umsätze und Gewinne verlangen. Eine Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsverbot berechtigt den Auftragnehmer außerdem, den Auftraggeber vom Mitgliederbereich auszuschließen.

11. Vergütung, Fälligkeit

11.1. Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung. Sie wird am zwischen den Parteien vereinbarten Startdatum sofort zur Zahlung fällig.

11.2. Die vereinbarte Vergütung versteht sich netto, das heißt zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Auftraggeber wird vom Auftragnehmer eine ordnungsgemäße Rechnung über die Vergütung erhalten.

11.3. Wird zwischen den Parteien eine Ratenzahlung vereinbart, so wird die erste Rate am zwischen den Parteien vereinbarten Startdatum sofort zur Zahlung fällig. Weitere Raten werden jeweils monatlich fällig. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung einer Rate in Verzug, so ist die Ratenzahlungsvereinbarung hinfällig und die gesamte Vergütung sofort zur Zahlung fällig.

11.4. Sobald der Auftraggeber sich im Zahlungsverzug befindet, hat Vier-Vier-Consulting weiterhin vollen Anspruch auf die Vergütung. Vier-Vier-Consulting ist nicht zur Nacherfüllung verpflichtet, sofern die Betreuung aufgrund von Zahlungsverzug verzögert wurde.

11.5. Sobald sich Auftraggeber in Zahlungsverzug befindet, wird die Zahlung automatisiert an ein Inkasso übergeben. Bei nicht Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Überfälligkeit des Rechnungsbetrages, wird die Rechnung automatisiert an das Inkasso weitergeleitet, alle entstanden Kosten sind durch den Auftraggeber vollumfänglich zu begleichen.

11.6. Sofern die Parteien nicht etwas anderes vereinbaren, wird der Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung oder die vereinbarte Raten am ersten Tag der Fälligkeit per SEPA-Lastschrift vom Bankkonto des Auftraggeber abbuchen. Der Auftraggeber verpflichtet sich dem Auftragnehmer ein dem nachfolgenden Muster entsprechendes SEPA-Lastschrift-Mandat zu erteilen. Dieses muss dem Auftragnehmer vorab per E-Mail und sodann schriftlich im Original zugesandt werden:

SEPA – Lastschriftmandat

Ich ermächtige (Wir ermächtigen) hiermit Vier-Vier-Consulting, Zahlungen von meinem (unserem) Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein (weisen wir unser) Kreditinstitut an, die von Vier-Vier-Consulting auf mein (unser) Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Ich kann (Wir können) innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem (unserem) Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

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Vorname und Name (Kontoinhaber)

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Straße und Hausnummer

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Postleitzahl und Ort

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Kreditinstitut (Name und BIC)

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IBAN

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Datum, Ort und Unterschrift

Vereinbaren die Parteien eine Zahlung per Banküberweisung, so hat die Vergütung spätestens am Tag vor dem vereinbarten Startdatum auf dem Bankkonto des Auftragnehmers einzugehen.

11.7. Der Auftraggeber hat jederzeit die Möglichkeit das Startdatum vorzuziehen, dann wird die vereinbarte Zahlung ebenfalls vorgezogen. Das Startdatum kann nicht nach hinten verschoben werden, nur unter der Bedingung, dass die Fälligkeit der Zahlung zum vereinbarten Zahlungsdatum bestehen bleibt und beglichen wird.

11.8. Der Auftragnehmer ist berechtigt die Leistungserbringung zu verweigern, solange die fällige Vergütung vom Auftraggeber nicht eingezogen werden kann und der Auftraggeber die Vergütung auch nicht auf anderem Wege entrichtet hat. Das gleiche gilt für den Fall, dass der Auftraggeber eine bereits erfolgte SEPA-Lastschrift-Abbuchung zurückgibt.

11.9. Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung der fälligen Vergütung in Verzug und bietet der Auftragnehmer seine Leistungsbereitschaft in Abhängigkeit von der Entrichtung der Vergütung an, so befindet sich der Auftraggeber ab diesem Zeitpunkt im Annahmeverzug. Der Auftragnehmer ist berechtigt für infolge des Annahmeverzugs nicht erbrachte Leistungen die vereinbarte Vergütung zu verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.

11.10. Bei Verzug des Auftraggebers kann der Auftragnehmer Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz auf die Vergütung verlangen.

12. Vertragsdauer, Kündigung

12.1. Der Vertrag wird auf bestimmte Zeit geschlossen. Der Beginn der Leistungserbringung wird zwischen den Parteien individuell vereinbart. Eine ordentliche Kündigung vor Ende der vereinbarten Laufzeit ist ausgeschlossen.

12.2. Nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen weiteren Monat, es sei denn, eine Partei erklärt zuvor mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des jeweiligen Vertragsmonats die Kündigung. Sollte die Kündigung nicht fristwahrend der jeweils anderen Partei zugehen, verlängert sich der Vertrag jeweils zu den vereinbarten Bedingungen.

12.3. Unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber – mit der Zahlung der Vergütung oder eines Teils hiervon mehr als 14 Tage in Verzug gerät,- sich im persönlichen Kontakt gegenüber dem Auftragnehmer (bzw. dessen Vertretern und Erfüllungsgehilfen) oder anderen Auftraggeber des Auftragnehmers unangemessen verhält oder – der Auftraggeber gegen das unter Ziffer 10 dieser AGB vereinbarte Wettbewerbsverbot verstößt.

12.4. Wird der Vertrag vorzeitig durch eine wirksame außerordentliche Kündigung des Auftragnehmers beendet, so kann er vom Auftraggeber die gesamte vereinbarte Vergütung als Schadenersatz verlangen. Dem Auftraggeber bleibt jedoch der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.

12.5. Kündigungen sind nur wirksam, wenn diese mindestens in Textform erklärt werden.

13. Widerrufsrecht

Dem Auftraggeber steht kein Widerrufsrecht – insbesondere kein gesetzliches Fernabsatzwiderrufsrecht – hinsichtlich des Vertrages zu.

14. elektronische Kommunikation

14.1. Die Parteien sind darüber einig, dass die Kommunikation zwischen ihnen vorwiegend elektronisch, insbesondere über unverschlüsselte E-Mail, stattfindet. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass unverschlüsselte E-Mails nur eine eingeschränkte Sicherheit und Vertraulichkeit bieten.

14.2. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Kommunikation verwendeten bzw. gegenüber dem Auftragnehmer benannten E-Mail-Postfächer eine einwandfreie Funktion aufweisen und unter den benannten E-Mail-Adressen die vom Auftragnehmer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Auftraggeber beim Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Auftragnehmer versandten E-Mails zugestellt werden können.

15. Datenschutz, Vertraulichkeit

15.1. Die Parteien verarbeiten die personenbezogenen Daten der jeweils anderen Partei im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere den Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

15.2. Die Parteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die zwischen ihnen im Zuge der Zusammenarbeit ausgetauscht werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben soweit nicht etwas anderes vereinbart ist bzw. der Vertragszweck nicht eine Weitergabe erfordert.

16. Haftungsausschluss/-begrenzung

16.1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf).

16.2. Im Fall der einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Auftragnehmers der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

16.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

16.4. Die Auftragnehmer haftet nicht für Abmahnverfahren oder sonstige Prozesse, die aufgrund fälschlicher Informationen auf Webseiten oder Social-Media-Profilen des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer verhängt werden. Auch für Maßnahmen, die aufgrund von Datenschutzangelegenheiten gegen den Auftraggeber verhängt werden, haftet der Auftragnehmer nicht.

16.5. Der Auftragnehmer haftet nicht für Sperrungen oder Aussetzungen von Accounts oder Seiten durch die jeweiligen Account-Provider, Werbenetzwerke oder sonstigen Kooperationspartner sowie serverseitige Fehler.

16.6. Sollte der Projektumfang aufgrund gemeinsamer Entscheidung vermindert werden oder Aufgaben abgeändert oder ausgetauscht werden, besteht kein Anspruch auf Rückzahlungen oder Zahlungsminderung. Zusätzliche Aufgaben oder eine abgesprochene Erweiterung des Projektumfangs wird hingegen zusätzlich honoriert.

17. Schlussbestimmungen

17.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort für alle vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ist Hannover.

17.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB einschließlich dieser Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

17.3. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so wird für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit Verträgen, die unter Einbeziehung dieser AGB zustande kommen, als Gerichtsstand Hannover vereinbart. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt auch am Sitz des Auftraggebers zu klagen.