AGBs

1. Geltungsbereich, Änderungen

1.1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Vier-Vier-Consulting, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Geiger, Göllenkamp 11, 44357 Dortmund (nachfolgend Auftragnehmer) und seinen Auftraggeber (nachfolgend Auftraggeber). Sie gelten in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung.

1.2. Abweichende AGB des Auftraggebers finden auf die geschlossenen Verträge keine Anwendung, auch wenn der Auftragnehmer diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

1.3. Treffen die Parteien von diesen AGB abweichende Vereinbarungen, so gehen diese den Regelungen der AGB vor. Abweichende Vereinbarungen, die nach Vertragsschluss getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

1.4. Der Auftragnehmer schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, d.h. mit Personen, die eine selbstständige berufliche (Neben-)Tätigkeit verfolgen. Der Auftraggeber sichert daher mit Vertragsschluss zu, dass er Unternehmer in diesem Sinne ist und den Vertrag in dieser Eigenschaft schließt.

2. Vertragsgegenstand, Vertragsschluss

2.1. Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber Leistungen im Bereich des digitalen Performance-Marketings, insbesondere in Form von Lead-Generierung, Mitarbeitergewinnung sowie Verkaufsförderung von Produkten und Dienstleistungen. Dies erfolgt in der Regel durch die Konzeption, Einrichtung und Optimierung von Online-Werbekampagnen (z. B. über Social-Media-Plattformen, Suchmaschinen oder andere digitale Kanäle). Die Leistungserbringung erfolgt überwiegend als Agenturdienstleistung, kann aber auch in Form von Beratungs- oder Coachingleistungen erfolgen.

2.2. Vertragsinhalte sind in der Regel Beratungs-, Coaching-, Agentur- und / oder andere Leistungen, die der Auftragnehmer dem Auftraggeber für die Erstellung, Erweiterung, Optimierung und Pflege von Online-Marketing-Kampagnen für Produkte und Dienstleistungen des Auftraggebers angeboten hat und die vom Auftraggeber angenommen wurden.

2.3. Der Vertrag kommt in Textform zustande. Ausreichend ist insbesondere die Annahme eines Angebots per E-Mail, die Bestätigung durch elektronische Signatur (z. B. DocuSign) oder eine Klick-/Button-Bestätigung in einem Online-System (z. B. Lexware Office). Einer eigenhändigen Unterschrift bedarf es nicht.

2.4. Zusätzliche Arbeiten, Projekte, zukünftige Kampagnen, Aktionen, weitere Kanäle, kostenpflichtige Datenbeschaffung, Reports werden auf Vorlage vorgängiger Kostenvoranschläge von Fall zu Fall separat vergütet.

2.5. Die Vergütung ist auch dann geschuldet, wenn das vom Auftragnehmer erstellte Werbematerial, die Website oder die Marketingstrategie vom Auftraggeber nicht oder nur teilweise verwendet bzw. veröffentlicht wird. Maßgeblich ist allein die vertragsgemäße Erstellung und Bereitstellung der vereinbarten Leistungen durch den Auftragnehmer.

2.6. Dem Auftragnehmer steht hinsichtlich der Ausführung der geschuldeten Leistungen ein Leistungsbestimmungsrecht gemäß § 315 BGB (billiges Ermessen) zu.

2.7. Die Parteien sind sich einig, dass es sich bei den geschuldeten Leistungen um Dienstleistungen i.S.d. §§ 611 ff. BGB handelt. Ein bestimmter Erfolg (z. B. eine bestimmte Anzahl an Leads, Conversions, Umsätzen oder eine bestimmte Kostenquote) wird nicht geschuldet; etwaige KPIs sind lediglich Orientierungswerte.

2.8. Sollte die Verwendung von Bild- und/oder Filmmaterial im Wege der Zusammenarbeit erforderlich werden, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer sämtliche Nutzungs- und Bearbeitungsrechte daran zum Zwecke der Vertragserfüllung zur Verfügung zu stellen beziehungsweise eine jeweils hinreichende Lizenz zu organisieren.

3. Allgemeine Bestimmungen

3.1. Die Angebote und allgemeinen Darstellungen der Leistungen des Auftragnehmers (z.B. auf Websites oder in Werbebroschüren) sind unverbindlich und nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft zu verstehen. Aussagen zum Leistungsgegenstand stellen nur dann Garantien oder Zusicherungen im Rechtssinne dar, wenn diese in Schriftform erfolgen und ausdrücklich als „Garantie“ oder „Zusicherung“ benannt sind.

3.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt sich zur Vertragserfüllung eines oder mehrerer Unterauftragnehmer zu bedienen.

3.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Namen und das Firmenlogo des Auftraggebers zu Referenzzwecken, insbesondere im Internet, zu nutzen. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte oder im Rahmen der Zusammenarbeit aufgenommene Feedbacks, Zitate oder Bildnisse zur Bewerbung seiner Leistungen (z. B. auf der Website oder in Social Media) zu verwenden. Die hierfür eingeräumten Nutzungsrechte sind zeitlich unbeschränkt, können vom Auftraggeber jedoch jederzeit aus wichtigem Grund schriftlich widerrufen werden. Im Falle eines Widerrufs wird der Auftragnehmer die betroffenen Inhalte in angemessener Frist entfernen.

4. Pflichten des Auftraggebers

4.1. Der Auftraggeber ist allein und ausschließlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer verantwortlich. Er hat sicherzustellen, dass Kampagnen, Websites und andere vom Auftragnehmer erstellte Inhalte den datenschutzrechtlichen Bestimmungen genügen. Informations- und andere erforderliche Rechtstexte (z.B. Datenschutzerklärung, Einwilligungstexte usw.) hat er zu stellen und selbstständig zu implementieren. Darüber hinaus hat der Auftraggeber – sofern und soweit der Auftragnehmer bestimmte Vorgehensweisen und Strategien in Bezug auf das Social-Media-Marketing vorschlägt – bei der Umsetzung stets dafür Sorge zu tragen, dass alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Der Auftragnehmer erbringt diesbezüglich ausdrücklich keine Rechtsberatung.

4.2. Der Auftraggeber stellt ein benutzbares Profil sowie Werbekonto (nicht gesperrt) auf den Social Media Plattformen wie Facebook, Instagram, Google, TikTok und YouTube zur Verfügung. Der Auftragnehmer haftet nicht für gesperrte Profile oder Werbekonten, die aufgrund von Handlungen vor der Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer entstanden sind. Die Prüfpflicht trägt der Auftraggeber. Der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bleibt davon unberührt.

4.3. Der Auftraggeber hat sich im persönlichen Kontakt mit dem Auftragnehmer (bzw. dessen Vertretern und Erfüllungsgehilfen) und anderen Kunden des Auftragnehmers stets angemessen und redlich zu verhalten und insbesondere den Ablauf von Gruppenveranstaltungen nicht zu stören. Ein unangemessenes Verhalten liegt insbesondere bei diskriminierenden, beleidigenden oder den guten Sitten zuwiderlaufenden Äußerungen vor. Verstößt der Auftraggeber gegen dieses Gebot, ist der Auftragnehmer berechtigt den Auftraggeber von Gruppen-Live-Calls und Gruppen-Chats auszuschließen; der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bleibt hiervon unberührt. Rechtsverletzende Äußerungen des Auftraggebers werden durch den Auftragnehmer ohne vorherige Ankündigung straf- und zivilrechtlich verfolgt.

4.4. Die Zugangsdaten für den Online-Mitgliederbereich hat der Auftraggeber sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass diese keinem Dritten bekannt werden. Die Nutzung des Mitgliederbereichs ist ausdrücklich nur dem Auftraggeber selbst erlaubt. Die Nutzung durch Mitarbeiter oder Betriebsangehörige des Auftraggebers bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers.

4.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen unverzüglich vorzunehmen, damit der Auftragnehmer die Leistungen vertragsgemäß erbringen kann. Er hat insbesondere sicherzustellen, dass auf seiner Seite die technischen Voraussetzungen für die digitale Kommunikation erfüllt sind. Verzögerungen oder Leistungsdefizite, die auf einer unterlassenen oder verzögerten Vornahme von Mitwirkungshandlungen durch den Auftraggeber beruhen, gehen zu seinen Lasten. Der Auftragnehmer ist in solchen Fällen insbesondere nicht zur Nachleistung verpflichtet und behält seinen Anspruch auf Vergütung in voller Höhe.

4.6. Der Auftraggeber hat vom Auftragnehmer für diesen erstellte Inhalte (z.B. Anzeigen, Grafiken, Texte, Websites, Layouts, Videos usw.) eigenständig vor Veröffentlichung daraufhin zu überprüfen, ob diese rechtskonform sind und keine Rechte Dritter verletzen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen Auftragnehmer aufgrund oder im Zusammenhang mit erstellten Inhalten geltend machen. Hierzu gehören auch die Kosten der Rechtsverteidigung.

4.7 Der Auftraggeber hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern vom Auftragnehmer zu erbringen. Unterlässt der Auftraggeber eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer, bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers unberührt.

4.8 Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer jeweils kostenlos und unverzüglich sämtliche Inhalte zur Verfügung stellen, die für die Leistungen vom Auftragnehmer im Rahmen der Auftraggeberbeziehung erforderlich sind, z.B. Texte, Bilder, Logos, Farbpalette, für die gewünschte Nutzung von Fremddiensten erforderlichen Login-Daten (z. B. Facebook Business Manager und Seite, die Google Places-PIN, Login-Daten für Google Ads, Bereitstellen eines Hosting-Providers und Freigeben der Login-Daten). Er hat Daten vorbehaltlich anderer Vereinbarung digital zu übergeben und marktübliche Dateiformate zu nutzen, die er dem Auftragnehmer auf Nachfrage erfahren kann.

5. Zur Verfügung gestellte Inhalte / Einräumung von Nutzungsrechten

5.1. Der Auftragnehmer ist Inhaber sämtlicher Nutzungsrechte an allen von ihm im Rahmen des Vertrags bereitgestellten Inhalten (z. B. Texte, Bilder, Videos, Präsentationen, Datenbanken usw.), insbesondere solchen, die über den Mitgliederbereich zur Verfügung gestellt werden.

5.2. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber – zeitlich beschränkt auf die Dauer des Vertrages – ein einfaches Nutzungsrecht an diesen Inhalten ein. Das Nutzungsrecht ist beschränkt auf die Vervielfältigung der Inhalte für den vertragsgemäßen Eigengebrauch des Auftraggebers. Eine Weitergabe der Inhalte an Dritte ist ausdrücklich nicht gestattet. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um eine juristische Person, so ist ausschließlich die Geschäftsführung zur Nutzung der Inhalte befugt. Die Nutzung durch Mitarbeiter oder Betriebsangehörige des Auftraggebers bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers.

5.3. Der Auftraggeber ist berechtigt für den vertragsgemäßen Eigengebrauch Sicherungskopien der Inhalte anzufertigen. Er ist verpflichtet nach Ende der Vertragslaufzeit unverzüglich alle angefertigten Vervielfältigungsstücke zu löschen bzw. zu vernichten.

5.4. Der Auftragnehmer erhält ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den vom Auftraggeber zur werblichen Verwendung freigegebenen und vollständig bezahlten Arbeitsergebnissen. Dieses Nutzungsrecht beschränkt sich auf Zwecke der Eigenwerbung, Dokumentation und Portfolio-Nutzung des Auftragnehmers.

5.5. Die Nutzungsrechte an freigegebenen und bezahlten Arbeitsergebnissen Dritter, zum Beispiel an Fotografien, Illustrationen, Musik, sowie die Leistungsschutzrechte Dritter, beispielsweise von Darstellern, Sprechern, Models, wird der Auftragnehmer im Umfang auf den Auftraggeber übertragen, wie es für die Durchführung der nach diesem Vertrag vereinbarten Werbemaßnahmen in dem Vertragsgebiet erforderlich ist. Sollten diese Rechte im Einzelfall zeitlich, räumlich, inhaltlich und im Hinblick auf die Nutzungsarten (Werbeträger) beschränkt und dadurch die Übertragung in dem vorgenannten Umfang nicht möglich sein, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber darauf hinweisen und nach dessen weiteren Weisungen verfahren.

5.6. Sämtliche Nutzungsrechte werden erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen übertragen. Der Auftragnehmer behält sich vor, von seinem Recht auf Urhebernennung Gebrauch zu machen.

5.7. Der Auftraggeber stimmt zu, dass der Auftragnehmer das Recht hat, Materialien, die gemäß dieser Vereinbarung erstellt wurden, für das Portfolio des Auftragnehmers, Muster, Eigenwerbung einschließlich Werbung für das Geschäft des Auftragnehmers einschließlich, aber nicht beschränkt auf Facebook oder Instagram, oder jede andere Social Media-Plattform zu verwenden. Für den Fall, dass der Auftraggeber bestimmte Materialien von der Freigabe gemäß diesem Absatz ausschließen oder den Zeitraum einer solchen Freigabe begrenzen möchte, können der Auftragnehmer und der Auftraggeber schriftlich einer solchen Einschränkung zustimmen.

6. Durchführung von Online-Werbekampagnen

6.1. Führt der Auftragnehmer für den Auftraggeber Online-Werbekampagnen durch, so hat der Auftraggeber hierfür ein entsprechendes Werbekonto auf der jeweiligen Werbe- bzw. Social-Media-Plattform anzulegen und zu jeder Zeit ein ausreichendes Budget zur Verfügung zu stellen. Unterbrechungen der Kampagne, die auf ein unzureichendes Werbebudget zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bleibt hiervon unberührt.

6.2. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass Betreiber von Werbe- oder Social-Media-Plattformen (z. B. Facebook, Instagram, Google, YouTube, TikTok) jederzeit und ohne Vorwarnung berechtigt sind, Werbekonten oder Profile zu sperren sowie Kampagnen ganz oder teilweise abzulehnen oder einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich; der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bleibt hiervon unberührt. Der Auftragnehmer haftet hierfür nur, wenn die Sperrung oder Ablehnung auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers zurückzuführen ist.

6.3. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass der Erfolg von Online-Werbekampagnen von vielfältigen Faktoren abhängig ist. Ihm ist insbesondere bewusst, dass die Algorithmen von Werbeplattformen wie Facebook, Instagram oder Google geheim sind und stetigen Änderungen unterliegen und dass dies den Erfolg einer Werbekampagne maßgeblich beeinflussen kann. Der Auftragnehmer schuldet insofern ausdrücklich keinen bestimmten Erfolg.

6.4. Der Auftragnehmer ist für die Rechtskonformität von Werbekampagnen, Web- und Landeseiten und deren Inhalten, die im Rahmen der Vertragsbeziehung für den Auftraggeber erstellt worden sind, nicht verantwortlich. Der Auftraggeber hat diese eigenständig vor Veröffentlichung zu überprüfen und dem Auftragnehmer erforderlichenfalls Änderungen mitzuteilen.

7. Abnahmebedürftige Leistungen

7.1. Der Auftragnehmer erbringt vornehmlich Beratungs- bzw. Coachings- oder Agenturdienstleistungen. Soweit die Parteien nicht etwas anderes vereinbaren, ist seitens des Auftragnehmers kein bestimmter Erfolg geschuldet. Der Auftragnehmer schuldet lediglich Leistungen mittlerer Art und Güte.

7.2. Sollte ausnahmsweise ein bestimmter Erfolg geschuldet sein, so gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen dieses Abschnitts.

7.3. Nach Fertigstellung des geschuldeten Werkes ist der Auftraggeber verpflichtet, das Werk innerhalb von fünf Werktagen in Textform abzunehmen, sofern das Werk keine wesentlichen Mängel aufweist. Die Abnahme darf nicht mit der Begründung verweigert werden, dass das Werk nicht den gestalterischen oder ästhetischen Vorstellungen des Auftraggebers entspricht. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden. Der Auftraggeber gesteht dem Auftragnehmer insofern ausdrücklich künstlerischen Freiraum bei der Gestaltung der in Auftrag gegebenen Arbeiten zu. Erfolgt nach vorheriger Mahnung, innerhalb von zehn Werktagen nach Fertigstellung des Werkes keine Abnahme, so gilt das Werk als abgenommen.

7.4. Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, dem Auftraggeber Teile des Werkes zur vorgezogenen Teilabnahme vorzulegen. Die Teilabnahme hat durch den Auftraggeber zu erfolgen, wenn der Teil in dieser Form einer Beurteilung zugänglich ist und keine wesentlichen Mängel aufweist. Einmal abgenommene Teile des Werkes können vom Auftraggeber später nicht mehr abgelehnt oder ihre Änderung verlangt werden, soweit keine Umstände vorliegen, die der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Teilabnahme noch nicht erkennen konnte.

7.5. Abweichend von § 641 BGB wird die Vergütung bereits vor Abnahme fällig.

8. Vom Auftragnehmer erstellte Inhalte

8.1. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer ggf. Materialien (z.B. Bilder, Fotos, Grafiken, Logos, Layouts, Texte, Datenbanken, Videos, Filme und Konzepte) für die Erbringung der Online-Marketingleistungen zur Verfügung. Der Auftraggeber sichert zu, dass die Materialien keine Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte verletzen und er insbesondere zuvor die Einwilligung ggf. abgebildeter Personen zur Veröffentlichung eingeholt hat. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen Auftragnehmer aufgrund oder im Zusammenhang mit übergebenen Materialien geltend machen. Hierzu gehören auch die Kosten der Rechtsverteidigung.

8.2. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer ein räumlich und zeitlich unbeschränktes, einfaches Nutzungsrecht an den übergebenen Materialien zum Zwecke der Werbung für den Auftraggeber sowie zu Referenzzwecken bzw. Zwecken der Eigenwerbung ein. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt unentgeltlich. Das Nutzungsrecht umfasst

das Recht zur dauerhaften oder vorübergehenden Vervielfältigung, ganz oder teilweise, mit jedem Mittel und in jeder Form;
das Recht zur umfassenden Be- und Umarbeitung;
das Recht zur Verbreitung in jeder Form und mit jedem Mittel gleich, ob die Verbreitung in körperlicher oder körperloser Form erfolgt, insbesondere zur Übertragung über drahtgebundene und drahtlose Netze;
das Recht zur drahtgebundenen oder drahtlosen öffentlichen Wiedergabe;
das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung in jeder Form sowie
das Recht, die Materialien sonst wie zugänglich zu machen.

Der Auftraggeber sichert weiterhin zu, dass er berechtigt ist, über die Nutzungsrechte an den übergebenen Materialien zu verfügen und dass er keine Verfügungen getroffen hat, die der Einräumung der Nutzungsrechte an Auftragnehmer entgegenstehen.

8.3. Sofern der Auftragnehmer für den Auftraggeber Werbematerialien (z.B. Anzeigen, Grafiken, Texte, Websites, Layouts, Videos usw.) erstellt, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein auf die Vertragslaufzeit beschränktes, nicht übertragbares einfaches Nutzungsrecht an diesen Materialien ein. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt die Werbematerialien an Dritte weiterzugeben und/oder diesen Nutzungsrechten hieran einzuräumen. Eine Überlassung zur Verfügung gestellter Domains / Landeseiten / Webseiten, Werbematerialien und anderweitiger Inhalte über die Vertragslaufzeit hinaus gilt im Zweifel als nicht vereinbart.

9. Revisionen und Änderungswünsche

9.1. Der Auftragnehmer erstellt die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und unter Berücksichtigung der mit dem Auftraggeber abgestimmten Anforderungen.

9.2. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, umfasst die Vergütung des Auftragnehmers eine (1) Revision pro erstellter Leistungseinheit (z. B. pro Werbemittel, Landingpage, Video-Skript).

9.3. Weitere Änderungswünsche oder zusätzliche Revisionen sind nicht in der vereinbarten Vergütung enthalten und werden nach den zum Zeitpunkt der Beauftragung geltenden Stundensätzen des Auftragnehmers gesondert berechnet.

9.4. Änderungswünsche, die einer inhaltlichen oder konzeptionellen Umgestaltung gleichkommen (z. B. grundlegende Textänderungen, Neudesign, Wechsel der Zielgruppenansprache oder der Werbeplattform), gelten nicht als Revision, sondern als neue, zusätzliche Leistungen und werden gesondert vergütet.

9.5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Änderungswünsche abzulehnen, wenn diese technisch nicht umsetzbar sind, gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen oder den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang in unzumutbarer Weise verändern würden.

10. Geheimhaltung und Schutz von Geschäftsgeheimnissen

10.1. Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen oder zugänglich gemachten Informationen, Unterlagen, Daten, Konzepte, Strategien, Kalkulationen und sonstige Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nur zum Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.

10.2. Eine Weitergabe solcher vertraulichen Informationen an Dritte ist ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung der jeweils offenlegenden Partei untersagt. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

10.3. Von der Geheimhaltungspflicht ausgenommen sind Informationen, die
a) zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verletzung dieser Vereinbarung allgemein bekannt werden,
b) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden oder
c) aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnungen offengelegt werden müssen.

10.4. Der Auftraggeber verpflichtet sich insbesondere, die vom Auftragnehmer im Rahmen der Zusammenarbeit eingesetzten Methoden, Strategien, Funnel-Setups, Werbetexte, Vorlagen und sonstigen geschäftlichen Abläufe nicht an Wettbewerber oder sonstige Dritte weiterzugeben.

10.5. Verstößt der Auftraggeber schuldhaft gegen diese Geheimhaltungsverpflichtung, so ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe geltend zu machen. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.

11. Leistungszeit / Verzug Auftragnehmer

11.1. Der Auftragnehmer schuldet die Erbringung der vereinbarten Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung und mittlerer Art und Güte. Ein bestimmter Erfolg oder die Einhaltung bestimmter Fristen ist nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

11.2. Leistungstermine oder -fristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer in Textform bestätigt wurden. Andernfalls gelten sie lediglich als unverbindliche Orientierung.

11.3. Verzögerungen aufgrund von Umständen aus der Sphäre des Auftraggebers (z. B. verspätete oder unzureichende Mitwirkung, fehlende Unterlagen, technische Probleme) verlängern vereinbarte Leistungsfristen entsprechend.

11.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen aus wichtigen Gründen – insbesondere im Falle von Krankheit, höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen – innerhalb einer angemessenen Nachfrist zu erbringen. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz oder Rücktritt besteht in solchen Fällen nicht.

11.5. Im Falle von Liefer- oder Leistungsverzögerungen haftet der Auftragnehmer nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung für Verzugsschäden ist ausgeschlossen.

12. Support und Verfügbarkeit

12.1. Der Auftragnehmer erbringt Support- und Kommunikationsleistungen ausschließlich während der üblichen Geschäftszeiten, d. h. montags bis freitags zwischen 09:00 und 18:00 Uhr (mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz des Auftragnehmers).

12.2. Anfragen des Auftraggebers werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Die durchschnittliche Reaktionszeit auf Anfragen beträgt bis zu 48 Stunden innerhalb der Geschäftszeiten.

12.3. Außerhalb der Geschäftszeiten besteht kein Anspruch auf Erreichbarkeit oder sofortige Bearbeitung. Eine Verpflichtung zur Rufbereitschaft oder zu Leistungen am Wochenende oder an Feiertagen besteht nicht, es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.

12.4. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber versucht, den Auftragnehmer außerhalb der Geschäftszeiten zu erreichen oder dringende Maßnahmen ohne vorherige Abstimmung eigenmächtig vornimmt.

13. Zusammenarbeit

13.1. Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und üben hinsichtlich der Interessen der jeweils anderen Partei Rücksicht. Dies betrifft insbesondere öffentliche Äußerungen über die jeweils andere Partei.

13.2. Bei Unstimmigkeiten werden die Parteien zunächst versuchen, eine für beide Seiten interessengerechte Lösung zu finden.

14. Wettbewerbsverbot

14.1. Dem Auftraggeber ist es untersagt, während der Vertragslaufzeit sowie für die Dauer von zwei Jahren nach Ende der Vertragslaufzeit Dienste und Leistungen anzubieten, die in direkter Konkurrenz zu den Diensten und Leistungen des Auftragnehmers stehen und sich in Art und Umfang an den angewandten Methoden und Techniken, den verwendeten Materialien oder den vermittelten Inhalten und Erkenntnissen des Auftragnehmers orientieren.

14.2. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das vorgenannte Verbot verpflichtet sich der Auftraggeber, eine Vertragsstrafe in Höhe von 50.000,00 Euro an den Auftragnehmer zu zahlen. Über die Vertragsstrafe hinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftragnehmers bleiben hiervon unberührt.

14.3. Im Falle der Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsverbot kann der Auftragnehmer vom Auftraggeber vollständige und lückenlose Auskunft über das Ausmaß des Verstoßes, insbesondere über die vom Auftraggeber in diesem Zusammenhang erzielten Umsätze und Gewinne, verlangen. Eine Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsverbot berechtigt den Auftragnehmer außerdem, den Auftraggeber vom Mitgliederbereich auszuschließen.

15. Vergütung, Fälligkeit

15.1. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien. Die Vergütung wird mit Zugang der Rechnung fällig und ist – sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist – innerhalb von sieben (7) Kalendertagen zu zahlen.

15.2. Die vereinbarte Vergütung versteht sich netto, das heißt zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Auftraggeber wird vom Auftragnehmer eine ordnungsgemäße Rechnung über die Vergütung erhalten.

15.3. Wird zwischen den Parteien eine Ratenzahlung vereinbart, so wird die erste Rate am zwischen den Parteien vereinbarten Startdatum sofort zur Zahlung fällig. Weitere Raten werden jeweils monatlich fällig. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung einer Rate in Verzug, so ist die Ratenzahlungsvereinbarung hinfällig und die gesamte Vergütung sofort zur Zahlung fällig.

15.4. Sobald der Auftraggeber sich im Zahlungsverzug befindet, hat Vier-Vier-Consulting weiterhin vollen Anspruch auf die Vergütung. Vier-Vier-Consulting ist nicht zur Nacherfüllung verpflichtet, sofern die Betreuung aufgrund von Zahlungsverzug verzögert wurde.

15.5. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Gerät der Auftraggeber nach Ablauf dieser Frist in Zahlungsverzug, erhält er zunächst mindestens eine Mahnung in Textform (z. B. per E-Mail). Erfolgt auch nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Nachfrist keine Zahlung, ist der Auftragnehmer berechtigt, ein Inkassounternehmen oder eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Durchsetzung der Forderung zu beauftragen. Sämtliche dadurch entstehenden Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.

15.6. Sofern die Parteien nicht etwas anderes vereinbaren, wird der Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung oder die vereinbarten Raten am ersten Tag der Fälligkeit per SEPA-Lastschrift vom Bankkonto des Auftraggebers abbuchen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer ein dem nachfolgenden Muster entsprechendes SEPA-Lastschrift-Mandat zu erteilen. Dieses muss dem Auftragnehmer vorab per E-Mail und sodann schriftlich im Original zugesandt werden:

SEPA – Lastschriftmandat

Ich ermächtige (Wir ermächtigen) hiermit Vier-Vier-Consulting, Zahlungen von meinem (unserem) Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein (weisen wir unser) Kreditinstitut an, die von Vier-Vier-Consulting auf mein (unser) Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Ich kann (Wir können) innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem (unserem) Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

___________________________________________

Vorname und Name (Kontoinhaber)

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Straße und Hausnummer

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Postleitzahl und Ort

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Kreditinstitut (Name und BIC)

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IBAN

___________________________________________

Datum, Ort und Unterschrift

Vereinbaren die Parteien eine Zahlung per Banküberweisung, so hat die Vergütung spätestens am Tag vor dem vereinbarten Startdatum auf dem Bankkonto des Auftragnehmers einzugehen.

15.7. Der Auftraggeber hat jederzeit die Möglichkeit, das Startdatum vorzuziehen; dann wird die vereinbarte Zahlung ebenfalls vorgezogen. Das Startdatum kann nicht nach hinten verschoben werden, nur unter der Bedingung, dass die Fälligkeit der Zahlung zum vereinbarten Zahlungsdatum bestehen bleibt und beglichen wird.

15.8. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistungserbringung zu verweigern, solange die fällige Vergütung vom Auftraggeber nicht eingezogen werden kann und der Auftraggeber die Vergütung auch nicht auf anderem Wege entrichtet hat. Das Gleiche gilt für den Fall, dass der Auftraggeber eine bereits erfolgte SEPA-Lastschrift-Abbuchung zurückgibt.

15.9. Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung der fälligen Vergütung in Verzug und bietet der Auftragnehmer seine Leistungsbereitschaft in Abhängigkeit von der Entrichtung der Vergütung an, so befindet sich der Auftraggeber ab diesem Zeitpunkt im Annahmeverzug. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für infolge des Annahmeverzugs nicht erbrachte Leistungen die vereinbarte Vergütung zu verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.

15.10. Bei Verzug des Auftraggebers kann der Auftragnehmer Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz auf die Vergütung verlangen.

16. Vertragsdauer, Kündigung

16.1. Der Vertrag wird auf bestimmte Zeit geschlossen. Der Beginn der Leistungserbringung wird zwischen den Parteien individuell vereinbart. Eine ordentliche Kündigung vor Ende der vereinbarten Laufzeit ist ausgeschlossen.

16.2. Nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen weiteren Monat, es sei denn, eine Partei erklärt zuvor mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des jeweiligen Vertragsmonats die Kündigung. Sollte die Kündigung nicht fristwahrend der jeweils anderen Partei zugehen, verlängert sich der Vertrag jeweils zu den vereinbarten Bedingungen.

16.3. Unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung der Vergütung oder eines Teils hiervon mehr als 14 Tage in Verzug gerät, sich im persönlichen Kontakt gegenüber dem Auftragnehmer (bzw. dessen Vertretern und Erfüllungsgehilfen) oder anderen Auftraggebern des Auftragnehmers unangemessen verhält oder der Auftraggeber gegen das unter Ziffer 14 dieser AGB vereinbarte Wettbewerbsverbot verstößt.

16.4. Wird der Vertrag vorzeitig durch eine wirksame außerordentliche Kündigung des Auftragnehmers beendet, so kann er vom Auftraggeber die gesamte vereinbarte Vergütung als Schadenersatz verlangen. Dem Auftraggeber bleibt jedoch der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.

16.5. Kündigungen sind nur wirksam, wenn diese mindestens in Textform erklärt werden.

17. Widerrufsrecht

Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, da der Auftraggeber Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist und den Vertrag ausschließlich zu unternehmerischen Zwecken abschließt. Insbesondere findet das Fernabsatzwiderrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB keine Anwendung.

18. Elektronische Kommunikation

18.1. Die Parteien sind darüber einig, dass die Kommunikation zwischen ihnen vorwiegend elektronisch, insbesondere über unverschlüsselte E-Mail, stattfindet. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass unverschlüsselte E-Mails nur eine eingeschränkte Sicherheit und Vertraulichkeit bieten.

18.2. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Kommunikation verwendeten bzw. gegenüber dem Auftragnehmer benannten E-Mail-Postfächer eine einwandfreie Funktion aufweisen und unter den benannten E-Mail-Adressen die vom Auftragnehmer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Auftraggeber beim Einsatz von Spam-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Auftragnehmer versandten E-Mails zugestellt werden können.

19. Datenschutz, Vertraulichkeit

19.1. Die Parteien verarbeiten die personenbezogenen Daten der jeweils anderen Partei im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere den Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

19.2. Die Parteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die zwischen ihnen im Zuge der Zusammenarbeit ausgetauscht werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist bzw. der Vertragszweck nicht eine Weitergabe erfordert.

20. Haftungsausschluss/-begrenzung

20.1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf).

20.2. Im Fall der einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Auftragnehmers der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

20.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

20.4. Der Auftragnehmer haftet nicht für Abmahnverfahren oder sonstige Prozesse, die aufgrund fälschlicher Informationen auf Webseiten oder Social-Media-Profilen des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer verhängt werden. Auch für Maßnahmen, die aufgrund von Datenschutzangelegenheiten gegen den Auftraggeber verhängt werden, haftet der Auftragnehmer nicht.

20.5. Der Auftragnehmer haftet nicht für Sperrungen oder Aussetzungen von Accounts oder Seiten durch die jeweiligen Account-Provider, Werbenetzwerke oder sonstigen Kooperationspartner sowie serverseitige Fehler.

20.6. Sollte der Projektumfang aufgrund gemeinsamer Entscheidung vermindert werden oder Aufgaben abgeändert oder ausgetauscht werden, besteht kein Anspruch auf Rückzahlungen oder Zahlungsminderung. Zusätzliche Aufgaben oder eine abgesprochene Erweiterung des Projektumfangs wird hingegen zusätzlich honoriert.

21. Schlussbestimmungen

21.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort für alle vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ist Dortmund.

21.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB einschließlich dieser Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

21.3. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so wird für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit Verträgen, die unter Einbeziehung dieser AGB zustande kommen, als Gerichtsstand Dortmund vereinbart. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, auch am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

1. Geltungsbereich, Änderungen

1.1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Vier-Vier-Consulting, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Geiger, Göllenkamp 11, 44357 Dortmund (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erstellung, Gestaltung, Programmierung und Betreuung von Websites sowie damit im Zusammenhang stehenden Leistungen. Sie gelten in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung.

1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen hat.

1.3. Abweichende Vereinbarungen, die nach Vertragsschluss getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform. Sie gehen den Regelungen dieser AGB im Zweifel vor.

1.4. Der Auftragnehmer schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, also mit natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Der Auftraggeber sichert mit Vertragsschluss ausdrücklich zu, den Vertrag in dieser Eigenschaft abzuschließen.

2 Vertragsgegenstand, Vertragsschluss

2.1. Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber Leistungen im Bereich Webdesign und Online-Marketing, insbesondere die Konzeption, Gestaltung, Texterstellung, technische Umsetzung und Optimierung von Webseiten. Dies umfasst sowohl die visuelle Gestaltung als auch die Entwicklung verkaufsstarker Inhalte (Texte, Bilder, Strukturen), die auf die Marketingziele des Auftraggebers ausgerichtet sind. Hierbei kann der Auftragnehmer auch auf lizenzfreie oder erworbene Materialien zurückgreifen.

2.2. Vertragsinhalte sind in der Regel Webdesign-, Beratungs-, Coaching- und/oder ergänzende Marketing-Leistungen, die der Auftragnehmer dem Auftraggeber für die Erstellung, Erweiterung, Optimierung und Pflege von Webseiten angeboten hat und die vom Auftraggeber angenommen wurden.

2.3. Konzeptionelle und strategische Leistungen (z. B. Beratung, Konzepte, Struktur- und Designvorschläge) erfolgen als Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Ein konkreter Erfolg wird insoweit nicht geschuldet. Die technische Umsetzung, Programmierung und Erstellung der finalen Website erfolgt hingegen als Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB.

2.4. Der Vertrag kommt in Textform zustande. Ausreichend ist insbesondere die Annahme eines Angebots per E-Mail, die Bestätigung durch elektronische Signatur (z. B. DocuSign) oder eine Klick-/Button-Bestätigung in einem Online-System (z. B. Lexware Office). Einer eigenhändigen Unterschrift bedarf es nicht.

2.5. Zusätzliche Arbeiten, Projekte, zukünftige Erweiterungen, Funktionen, Aktionen, weitere Kanäle oder Reports werden auf Vorlage vorgängiger Kostenvoranschläge von Fall zu Fall separat vergütet.

2.6. Die Vergütung ist auch dann geschuldet, wenn die vom Auftragnehmer erstellte Website oder die Marketingtexte vom Auftraggeber nicht oder nur teilweise verwendet bzw. veröffentlicht werden. Maßgeblich ist allein die vertragsgemäße Erstellung und Bereitstellung der vereinbarten Leistungen durch den Auftragnehmer.

2.7. Dem Auftragnehmer steht hinsichtlich der Ausführung der geschuldeten Leistungen ein Leistungsbestimmungsrecht gemäß § 315 BGB (billiges Ermessen) zu.

3 Allgemeine Bestimmungen

3.1. Die Angebote, Präsentationen und allgemeinen Darstellungen der Leistungen des Auftragnehmers (z. B. auf Websites, in Broschüren oder in Erstgesprächen) sind unverbindlich und nicht als Garantie oder Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft zu verstehen. Aussagen zum Leistungsgegenstand stellen nur dann Garantien oder Zusicherungen im Rechtssinne dar, wenn diese ausdrücklich in Textform erfolgen und als „Garantie“ oder „Zusicherung“ bezeichnet sind.

3.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Vertragserfüllung eines oder mehrerer Unterauftragnehmer (z. B. Texter, Entwickler, Designer) zu bedienen. Die Verantwortung für die Vertragserfüllung bleibt beim Auftragnehmer.

3.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Namen und das Firmenlogo des Auftraggebers zu Referenzzwecken (z. B. auf der eigenen Website, in Präsentationen, Angeboten und Social-Media-Auftritten) zu nutzen. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer berechtigt, von ihm im Rahmen des Projekts erstellte Webseiten, Designs, Layouts oder Auszüge daraus als Referenz in seinem Portfolio darzustellen. Soweit der Auftraggeber nicht wünscht, dass bestimmte Inhalte veröffentlicht werden, kann er dies dem Auftragnehmer in Textform mitteilen; in diesem Fall verzichtet der Auftragnehmer auf die entsprechende Veröffentlichung.

4 Pflichten des Auftraggebers

4.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und vollständig zu erbringen. Dazu gehört insbesondere die Bereitstellung von Inhalten (z. B. Bilder, Logos, Farbpaletten, Unternehmensinformationen), Zugangsdaten (z. B. Hosting, Domain, CMS, E-Mail-Accounts) sowie sonstigen Unterlagen, die für die Erstellung oder Pflege der Website erforderlich sind.

4.2. Der Auftraggeber sichert zu, dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten verfügt und diese frei von Rechten Dritter sind. Er stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund oder im Zusammenhang mit den bereitgestellten Inhalten entstehen.

4.3. Sofern der Auftragnehmer im Rahmen der Vertragserfüllung rechtliche Inhalte oder Texte (z. B. Datenschutzerklärung, Impressum) vorschlägt oder als Platzhalter einfügt, geschieht dies unverbindlich und ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche rechtlich relevanten Inhalte selbst bereitzustellen oder durch eine fachkundige Stelle (z. B. Rechtsanwalt) erstellen zu lassen.

4.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vom Auftragnehmer erstellten Entwürfe, Konzepte, Webseiten oder sonstigen Leistungen unverzüglich nach Bereitstellung zu prüfen und dem Auftragnehmer innerhalb von zehn (10) Werktagen Rückmeldung zu geben. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gelten die erbrachten Leistungen als freigegeben.

4.5. Verzögert sich die Fertigstellung des Projekts aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. fehlende Inhalte, verspätete Rückmeldungen, nicht funktionierende Zugangsdaten), verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bleibt hiervon unberührt. Bei einer vereinbarten Ratenzahlung gilt: Erfolgt keine rechtzeitige Mitwirkung oder Rückmeldung durch den Auftraggeber, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Schlussrechnung bzw. die noch ausstehenden Raten unabhängig vom Projektfortschritt zu stellen.

4.6. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die vom Auftragnehmer erstellte Website vor deren Veröffentlichung eigenständig auf Rechtskonformität (insbesondere Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht, Urheberrecht) zu prüfen. Der Auftragnehmer übernimmt hierfür keine Verantwortung.

5. Zur Verfügung gestellte Inhalte / Einräumung von Nutzungsrechten

5.1. Der Auftragnehmer ist Inhaber sämtlicher Nutzungsrechte an allen von ihm im Rahmen des Vertrags bereitgestellten Inhalten (z. B. Texte, Bilder, Grafiken, Layouts, Programmierungen, Videos).

Bis zur vollständigen Bezahlung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein widerrufliches, einfaches Nutzungsrecht zur vertragsgemäßen Nutzung ein. Mit vollständiger Bezahlung gehen die einfachen, nicht übertragbaren Nutzungsrechte an der finalen Website und den finalen Inhalten auf den Auftraggeber zeitlich unbeschränkt über (Ziffer 5.4).

5.3. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Inhalte oder Teile der erstellten Website ohne Zustimmung des Auftragnehmers an Dritte weiterzugeben, Dritten Nutzungsrechte einzuräumen oder die Inhalte in anderem Zusammenhang zu verwenden.

5.4. Die Nutzungsrechte an der finalen Website gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über. Bis zur vollständigen Zahlung bleibt der Auftragnehmer Inhaber sämtlicher Rechte.

5.5. Sofern im Rahmen der Projekterstellung auf Materialien Dritter (z. B. lizenzfreie Bilder, erworbene Stockfotos, Plugins, Templates, Software) zurückgegriffen wird, erhält der Auftraggeber daran nur die Nutzungsrechte, die dem Auftragnehmer im Rahmen der jeweiligen Lizenz eingeräumt wurden. Weitergehende Rechte kann der Auftragnehmer nicht übertragen.

5.6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Arbeitsergebnisse (z. B. Screenshots, Referenzen, Projektbeschreibungen) in anonymisierter Form für Eigenwerbung, Portfolio- und Dokumentationszwecke zu nutzen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.

6. Änderungswünsche und Revisionen

6.1. Im vereinbarten Preis sind zwei (2) Korrekturschleifen enthalten. Diese beziehen sich auf das gesamte Projekt und nicht auf einzelne Unterseiten, Layouts oder Module.

6.2. Änderungswünsche sind vom Auftraggeber jeweils gesammelt und vollständig einzureichen. Einzelne, zeitversetzt eingereichte Änderungswünsche gelten als separate Korrekturschleifen.

6.3. Weitere Änderungswünsche, zusätzliche Korrekturschleifen oder nachträgliche Anpassungen sind nicht in der vereinbarten Vergütung enthalten und werden nach den zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Stundensätzen des Auftragnehmers gesondert berechnet.

6.4. Änderungswünsche, die eine grundlegende konzeptionelle Änderung darstellen (z. B. ein komplett neues Design, eine veränderte Struktur der Website, ein Wechsel der Zielgruppenansprache oder der eingesetzten Systeme), gelten nicht als Revision, sondern als neue, gesondert zu vergütende Leistung.

6.5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Änderungswünsche abzulehnen, wenn diese technisch nicht umsetzbar sind, gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen oder den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang in unzumutbarer Weise verändern würden.

7. Abnahme der Website

7.1. Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Website (oder entsprechende Teilleistungen) zur Prüfung bereit.

7.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Website innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Bereitstellung abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.

7.3. Eine Abnahme darf nicht aus rein subjektiven Gründen (z. B. abweichender Geschmack, geänderte Vorstellungen ohne vorherige Abstimmung) verweigert werden.

7.4. Liegen wesentliche Mängel vor, ist der Auftragnehmer berechtigt, diese im Rahmen der Nacherfüllung zu beseitigen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer hierzu eine angemessene Frist einzuräumen. Erst wenn die Nacherfüllung endgültig fehlschlägt, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.

7.5. Erfolgt innerhalb der Frist keine Abnahmeerklärung oder Mängelrüge in Textform, gilt die Website als abgenommen (fiktive Abnahme).

7.6. Unerhebliche Abweichungen von den vereinbarten Anforderungen berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme oder Zurückhaltung der Vergütung.

7.7. Mit der Abnahme – ausdrücklich oder fiktiv – beginnt die Vergütungspflicht für die abnahmebedürftigen Leistungen.

7.8. Mit Abnahme und Übergabe der Zugangsdaten ist der Auftraggeber für Updates, Sicherheit, Backups und Rechteverwaltung verantwortlich, soweit nicht ein Wartungsvertrag (§ 12) besteht.

8. Vergütung, Zahlungsbedingungen

8.1. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien. Grundsätzlich ist die vereinbarte Vergütung in voller Höhe nach Vertragsschluss fällig. Ein Ratenmodell kommt nur zur Anwendung, wenn dies ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart wurde.

8.2. Rechnungen sind vom Auftraggeber innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen.

8.3. Gerät der Auftraggeber nach Ablauf dieser Frist in Zahlungsverzug, erhält er mindestens eine Mahnung in Textform (z. B. per E-Mail). Erfolgt auch nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Nachfrist keine Zahlung, ist der Auftragnehmer berechtigt, ein Inkassounternehmen oder eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Durchsetzung der Forderung zu beauftragen. Sämtliche dadurch entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber.

8.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich sämtlicher fälliger Zahlungen zurückzuhalten.

9. Gewährleistung & Mängel

9.1. Der Auftragnehmer leistet Gewähr für die ordnungsgemäße Erstellung der Website nach den Grundsätzen der anerkannten Regeln der Technik. Für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB beträgt die Gewährleistungsfrist zwölf (12) Monate ab Abnahme der Website.

9.2. Die Gewährleistung umfasst ausschließlich die Beseitigung von technischen Mängeln, die die Funktionsfähigkeit der Website erheblich beeinträchtigen. Unerhebliche Abweichungen von den vereinbarten Anforderungen, bloße Geschmacksabweichungen oder nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers stellen keine Mängel dar und begründen keinen Gewährleistungsanspruch.

9.3. Keine Gewähr wird übernommen für Fehler, die entstehen durch:

  • unsachgemäße Nutzung oder Bedienung durch den Auftraggeber,

  • Änderungen oder Eingriffe durch den Auftraggeber oder Dritte ohne Zustimmung des Auftragnehmers,

  • Ausfälle oder Fehler von Software Dritter (z. B. Plugins, Themes, CMS-Systeme, Hosting, Serverdienste).

9.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich in Textform anzuzeigen und diese so konkret wie möglich zu beschreiben, um eine effiziente Fehlerbehebung zu ermöglichen.

9.5. Nach Abnahme der Website ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, unbegrenzt nachzubessern oder kostenfreie Anpassungen vorzunehmen, die lediglich geänderten Vorstellungen oder Wünschen des Auftraggebers entsprechen.

10. Haftung

10.1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

10.2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

10.3. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die entstehen durch:

  • den Ausfall oder die Störung von Servern, Netzwerken oder Hosting-Diensten,

  • Hackerangriffe, Schadsoftware oder sonstige unbefugte Zugriffe Dritter,

  • Rechtsverstöße oder Verstöße gegen die DSGVO durch Inhalte oder Vorgaben des Auftraggebers,

  • die Sperrung, Einschränkung oder sonstige Maßnahmen von Plattformen oder Dienstleistern (z. B. Social-Media-Anbietern, Hosting-Providern, Softwareherstellern),

  • Inhalte, die vom Auftraggeber oder Dritten bereitgestellt oder nach Abnahme eigenständig verändert wurden.

10.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

11. Hosting & Lizenzen

11.1. Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber gegen Zahlung einer monatlichen oder jährlichen Gebühr den Zugang zu bestimmten Software-Lizenzen (z. B. Elementor Pro, WP Rocket, Typeform, Borlabs Cookie) sowie Hosting-Dienstleistungen bereitstellen. Lizenzschlüssel verbleiben beim Auftragnehmer und werden nicht an den Auftraggeber herausgegeben.

11.2. Der Auftragnehmer stellt ausschließlich die Nutzungsmöglichkeit dieser Lizenzen und Hosting-Dienste zur Verfügung. Eine Betreuung, Wartung oder technische Supportleistungen im Zusammenhang mit diesen Lizenzen oder Hosting-Diensten sind hierin nicht enthalten.

11.3. Der Auftraggeber hat jederzeit die Möglichkeit, die erforderlichen Lizenzen und/oder Hosting-Dienste eigenständig bei den jeweiligen Anbietern zu erwerben und unabhängig vom Auftragnehmer zu nutzen. Stellt der Auftraggeber eigene Lizenzen bereit, hat er die dafür notwendigen Zugangsdaten oder Lizenzschlüssel spätestens bis zum Übergabetermin der Website zur Verfügung zu stellen.

11.4. Für die volle Funktionsfähigkeit einer mit Elementor Pro erstellten Website ist eine gültige Elementor-Pro-Lizenz erforderlich. Erfolgt keine rechtzeitige Bereitstellung einer gültigen Lizenz, können Funktionen eingeschränkt sein oder entfallen, ohne dass hieraus Ansprüche gegen den Auftragnehmer entstehen.

11.5. Mit Beendigung des Vertrages endet auch das dem Auftraggeber eingeräumte Nutzungsrecht an den über den Auftragnehmer bereitgestellten Lizenzen und Hosting-Diensten. Eine weitere Nutzung ist ab diesem Zeitpunkt nicht zulässig.

11.6. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit oder Fehlerfreiheit von Hosting-Diensten, Software oder Plugins Dritter. Dies gilt insbesondere für Störungen, Ausfälle oder Einschränkungen, die auf Entscheidungen oder technische Probleme der jeweiligen Anbieter zurückzuführen sind.

12. Wartung & Betreuung

12.1. Die Erstellung einer Website ist ein Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB und endet mit der Abnahme der Website durch den Auftraggeber. Mit der Abnahme gilt die vertraglich geschuldete Leistung als vollständig erbracht.

12.2. Eine weitergehende Betreuung oder Wartung der Website (z. B. technische Updates, Sicherheitsmaßnahmen, inhaltliche Anpassungen, Supportleistungen) ist nicht Gegenstand des ursprünglichen Werkvertrags. Sie erfolgt ausschließlich auf Grundlage eines gesondert abzuschließenden Wartungs- oder Betreuungsvertrages.

12.3. Sofern ein Wartungs- oder Betreuungsvertrag abgeschlossen wird, verlängert sich dieser automatisch jeweils um einen weiteren Monat, sofern er nicht mit einer Frist von zwei (2) Wochen zum Ende des jeweiligen Vertragsmonats von einer der Parteien in Textform gekündigt wird.

12.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

13. Mitgliederbereich / Zusatzleistungen

13.1. Der Auftraggeber erhält im Rahmen der Zusammenarbeit Zugang zu einem geschützten Mitgliederbereich des Auftragnehmers. Dieser enthält insbesondere die Kurse „Digitale Präsenz“ sowie „WordPress Basics“.

13.2. Der Zugang wird dem Auftraggeber zeitlich unbefristet gewährt. Der Auftragnehmer behält sich jedoch vor, den Zugang aus wichtigem Grund zu entziehen (z. B. bei Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen oder Urheberrechtsverletzungen) oder Inhalte im Mitgliederbereich jederzeit zu aktualisieren, zu ändern oder teilweise zu entfernen, sofern dadurch der wesentliche Zweck des Mitgliederbereichs nicht beeinträchtigt wird.

13.3. Sämtliche im Mitgliederbereich bereitgestellten Inhalte (z. B. Videos, Texte, Anleitungen, Downloads) sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich für den Eigengebrauch des Auftraggebers bestimmt. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung der Inhalte an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers untersagt.

14. Datenschutz & Vertraulichkeit

14.1. Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

14.2. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die datenschutzkonforme Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der von ihm betriebenen Website. Der Auftragnehmer übernimmt hierfür keine Haftung und erbringt ausdrücklich keine Rechtsberatung.

14.3. Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen (z. B. Zugangsdaten, Geschäftsstrategien, Konzepte, Kalkulationen, Passwörter, Geschäftsgeheimnisse) streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

14.4. Von der Geheimhaltungspflicht ausgenommen sind Informationen, die
a) zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits allgemein bekannt waren oder ohne Verletzung dieser Vereinbarung allgemein bekannt werden,
b) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden oder
c) aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnungen offengelegt werden müssen.

14.5. Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.

14.6. Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag gem. Art. 28 DSGVO. Ohne Abschluss ist der Auftragnehmer berechtigt, betroffene Leistungen zurückzuhalten.

15. Widerrufsrecht

Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, da der Auftraggeber Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist und den Vertrag ausschließlich zu unternehmerischen Zwecken abschließt. Insbesondere findet das Fernabsatzwiderrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB keine Anwendung.

16. Schlussbestimmungen

16.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

16.2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Dortmund, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.

16.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt (Salvatorische Klausel).

AGB Stand: 01.10.2025 © Vervielfältigung verboten